Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von Cinemura
1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
Anbieter und Vertragspartner ist
【AUSFÜLLEN: vollständige Firma】 UG (haftungsbeschränkt) i. G.,
【AUSFÜLLEN: Straße und Hausnummer】,
【AUSFÜLLEN: Postleitzahl und Ort】, Deutschland,
E-Mail: 【AUSFÜLLEN: Kontakt-E-Mail-Adresse】
(nachfolgend „Cinemura“ oder „wir“).Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Registrierung, Nutzung und kostenpflichtige Abonnements des Dienstes Cinemura über Web-App, iOS-App und Android-App. Cinemura erzeugt aus vom Nutzer bereitgestellten Medien und Texteingaben KI-gestützte Immobilienvideos und 3D-Ansichten.
„Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. „Nutzer“ umfasst beide Gruppen.
Abweichende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung. Verarbeitet Cinemura für einen Unternehmer personenbezogene Daten Dritter in dessen Auftrag, ist zusätzlich vor Beginn dieser Verarbeitung ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen.
2. Voraussetzungen und Nutzerkonto
- Ein Nutzerkonto darf nur von volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen oder durch ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter eines Unternehmens eröffnet werden. 【PRÜFEN: Zielgruppe und Mindestalter vor Launch mit Produkt-/Store-Konzept abgleichen; falls Minderjährige zugelassen werden sollen, Einwilligungs- und Jugendschutzkonzept ergänzen.】
- Nutzer müssen richtige und vollständige Angaben machen, ihre Kontaktdaten aktuell halten und ihre Zugangsmittel vor unbefugtem Zugriff schützen. Auffällige oder unbefugte Nutzung ist uns unverzüglich mitzuteilen.
- Die Registrierung erfordert die Annahme der zum Zeitpunkt der Registrierung bereitgestellten AGB und Datenschutzerklärung. Die E-Mail-Adresse wird durch einen Bestätigungslink verifiziert. Die bloße Registrierung begründet noch kein kostenpflichtiges Abonnement.
- Pro Person oder Unternehmen darf nur die Anzahl an Konten geführt werden, die wir nach der Leistungsbeschreibung zulassen. Das Umgehen von Free-Tier-, Budget-, Sicherheits- oder Nutzungsgrenzen durch Mehrfachkonten ist unzulässig.
- 【PRÜFEN: Vor Launch sicherstellen, dass AGB-Fassung, Sprache, Zeitpunkt und Zustimmung manipulationssicher gespeichert werden und die Vertragsbestätigung einschließlich AGB und Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger versandt wird.】
3. Vertragsschluss
- Die Darstellung von Paketen und Funktionen ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots.
- Vor einer kostenpflichtigen Bestellung werden dem Verbraucher insbesondere die wesentlichen Eigenschaften, der Gesamtpreis einschließlich Steuern, Abrechnungszeitraum, Laufzeit, Kündigungsbedingungen und gegebenenfalls Mindestdauer hervorgehoben angezeigt. Eingabefehler können vor Absenden korrigiert werden.
- Der Nutzer gibt sein verbindliches Angebot über den externen Stripe Checkout mit einer eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Schaltfläche ab. Bei Verbrauchern muss die Bestellsituation § 312j BGB entsprechen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot ausdrücklich annehmen oder das Abonnement freischalten und dies elektronisch bestätigen.
- Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch entsprechend der gewählten Fassung. Die deutsche Fassung ist maßgeblich, soweit diese Rechtswahl gegenüber dem Nutzer wirksam ist. Der Vertragstext und die bei Abschluss geltenden Bedingungen werden dem Nutzer auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
- 【PRÜFEN: Stripe Checkout vor Launch in jeder Sprache, Region, App und Abrechnungsart auf die Pflichtinformationen und die exakte §-312j-konforme Buttonbeschriftung prüfen; Screenshots und Testprotokoll archivieren.】
4. Leistungsumfang
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der beim Abschluss angezeigten Leistungsbeschreibung und der jeweils aktuellen, zentral bereitgestellten Paketkonfiguration. Die Paketstufen heißen derzeit Starter, Business, Pro und Enterprise; daneben kann ein Free-Tier bereitgestellt werden. Preise und veränderliche Leistungswerte werden nicht Bestandteil dieser AGB, sondern der bei Vertragsschluss angezeigten Leistungsbeschreibung.
- Der Dienst kann insbesondere folgende Funktionen umfassen:
- Upload eigener Fotos und Videos als Referenzmedien,
- Erstellung eines KI-generierten Videos nach Prompt, Länge und Seitenverhältnis,
- erneute Generierung mit geändertem Prompt („Nachjustierung“),
- Rekonstruktion einer 3D-Ansicht aus mehreren Fotos,
- Bibliothek, Download und Teilen von Ergebnissen sowie
- Profil-, Sicherheits-, Abonnement-, Export- und Löschfunktionen.
- Im Free-Tier wird nach der aktuellen Konfiguration eine einmalige, begrenzte Videogenerierung pro Konto mit Wasserzeichen und reduzierter Auflösung angeboten; ein 3D-Kontingent besteht nur, wenn es in der aktuellen Leistungsbeschreibung ausgewiesen ist.
- Bezahlte Pakete enthalten ein monatliches Sekunden-Budget und gegebenenfalls ein gesondertes monatliches Kontingent für 3D-Ansichten. Die maximal auswählbare Videolänge ist durch Plattform-, Paket- und Restbudget begrenzt.
- Eine Generierung ist ein einzelner, nativ erzeugter Video-Take. Eine Nachjustierung erzeugt einen neuen Auftrag und verbraucht erneut die gewählte Sekundenzahl. Ein 3D-Auftrag verbraucht ein 3D-Kontingent.
- Funktionen können technisch und regional unterschiedlich dargestellt werden, müssen aber den vereinbarten Umfang erfüllen. Enterprise-Leistungen richten sich ergänzend nach dem individuellen Angebot.
5. Budget, Reservierung und fehlgeschlagene Aufträge
- Unverbrauchtes Monatsbudget wird nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
- Die gewählte Sekundenzahl oder das 3D-Kontingent wird beim Start des jeweiligen Auftrags reserviert bzw. abgezogen.
- Schlägt ein Auftrag aus einem von Cinemura oder dem eingesetzten technischen Dienst zu vertretenden technischen Grund fehl und wird kein nutzbares Ergebnis bereitgestellt, wird das für diesen Auftrag abgezogene Kontingent automatisch vollständig erstattet. Ein bloß subjektiv nicht gefallendes, aber technisch bereitgestelltes Ergebnis gilt nicht als technischer Fehlschlag.
- Wird ein Auftrag wegen rechtswidriger Inhalte, einer Pflichtverletzung des Nutzers, ungeeigneter oder beschädigter Eingaben oder auf Nutzerwunsch abgebrochen, richtet sich eine Erstattung nach dem Verantwortungsbereich und dem Stand der bereits erbrachten Leistung; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
- Kontingente sind nicht übertragbar, nicht auszahlbar und – soweit nicht ausdrücklich angeboten – nicht zwischen Abrechnungszeiträumen oder Konten verschiebbar. Gesetzliche Erstattungs- und Minderungsrechte bleiben unberührt.
6. KI-Ergebnisse und technische Grenzen
- KI- und 3D-Ergebnisse werden probabilistisch erzeugt. Sie können trotz geeigneter Eingaben ungenau, unvollständig, technisch fehlerhaft, ästhetisch ungeeignet oder realen Personen, Orten oder Werken ähnlich sein.
- Cinemura schuldet die vertragsgemäße Bereitstellung der vereinbarten digitalen Leistung, nicht einen bestimmten künstlerischen, wirtschaftlichen oder verkaufsfördernden Erfolg. Eine Eignung für Vermessung, Bauplanung, Gutachten, Beweisführung, Sicherheitsentscheidungen oder eine wahrheitsgetreue Dokumentation wird nicht zugesagt.
- Vorschau, 3D-Rekonstruktion und AR-Darstellung können Maßstab, Geometrie, Farben, Licht, Materialien oder Umgebung abweichend wiedergeben. Nutzer müssen Ergebnisse vor Veröffentlichung und geschäftlicher Nutzung sachlich, rechtlich und qualitativ prüfen.
- Angaben zu Modellen, Formaten, Auflösungen und maximalen Laufzeiten richten sich nach der aktuellen Leistungsbeschreibung, soweit sie nicht ausdrücklich individuell garantiert wurden.
7. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
- Wir betreiben den Dienst mit der Sorgfalt eines fachkundigen Anbieters. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht garantiert, sofern kein gesondertes Service-Level vereinbart ist. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Internet-, Hosting-, Zahlungs- oder KI-Diensten und Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflusses können die Nutzung zeitweise einschränken.
- Planbare, wesentliche Wartungen sollen möglichst rechtzeitig angekündigt werden. Wir beheben von uns zu vertretende Störungen innerhalb angemessener Zeit.
- Bei Verbraucherverträgen über dauerhaft bereitgestellte digitale Produkte erfolgen Aktualisierungen und Änderungen nach den §§ 327f und 327r BGB. Änderungen über die Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit hinaus erfolgen nur bei vertraglich vorgesehenem triftigem Grund, etwa Sicherheit, Missbrauchsabwehr, Rechtsänderung, technische Weiterentwicklung oder Austausch eines nicht mehr verfügbaren Unterauftragnehmers, ohne zusätzliche Kosten und nach klarer Information.
- Beeinträchtigt eine Änderung den Zugriff oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informieren wir Verbraucher innerhalb angemessener Frist vorab auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale, Zeitpunkt und gesetzliche Beendigungsrechte. Zwingende Rechte, insbesondere das Recht auf unveränderte Nutzung oder unentgeltliche Vertragsbeendigung, bleiben unberührt.
- Unternehmer werden über wesentliche nachteilige Änderungen angemessen informiert. Individuell zugesagte Eigenschaften werden nicht einseitig entzogen.
8. Preise, Zahlung und Rechnungen
- Es gelten die unmittelbar vor Bestellung angezeigten Preise und Abrechnungsbedingungen. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger obligatorischer Preisbestandteile angezeigt. Gegenüber Unternehmern wird kenntlich gemacht, ob Preise Umsatzsteuer enthalten.
- Abonnements werden je nach Auswahl monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet. Unterstützte Zahlungsmittel und etwaige Beschränkungen werden vor Bestellung angezeigt.
- Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Für die Zahlungsdienste gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe, soweit sie wirksam einbezogen werden; diese AGB beschränken keine gesetzlichen Rechte gegenüber Cinemura.
- Bei fehlgeschlagener oder rückbelasteter Zahlung können wir nach angemessener Information und Abhilfefrist den kostenpflichtigen Zugriff beschränken. Bereits entstandene Ansprüche und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
- Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Nutzer sind für richtige Rechnungs- und Steuerangaben verantwortlich.
9. Laufzeit, Verlängerung, Paketwechsel und Kündigung
- Ein kostenpflichtiges Abonnement beginnt mit der Vertragsbestätigung und läuft für den gewählten monatlichen oder jährlichen Abrechnungszeitraum. Es verlängert sich nach dessen Ablauf auf unbestimmte Zeit mit fortlaufender Abrechnung im gewählten Zeitraum, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 lit. b BGB). Endet der Vertrag vor Ablauf eines bereits im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraums, wird das anteilige Entgelt für den nicht mehr geschuldeten Zeitraum erstattet, soweit gesetzlich geschuldet. 【PRÜFEN: Vor Launch die Kündigungs- und Erstattungslogik für jährlich vorausbezahlte Abonnements (anteilige Stripe-Rückerstattung oder Wirksamkeit erst zum Periodenende nur auf ausdrücklichen Verbraucherwunsch) technisch umsetzen und anwaltlich abnehmen. Eine Klausel, die Verbraucher nach stillschweigender Verlängerung bis zum Ende eines Jahres-Abrechnungszeitraums bindet, verstößt gegen § 309 Nr. 9 lit. b BGB.】
- Die ordentliche Kündigung ist über die auf der Website ständig verfügbare Kündigungsschaltfläche möglich. Diese muss unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führen, die gesetzlich erforderlichen Angaben ermöglichen, eine eindeutig beschriftete Bestätigungsschaltfläche enthalten, das Speichern der Erklärung mit Datum und Uhrzeit erlauben und unverzüglich eine Bestätigung in Textform auslösen. Zusätzlich kann die Verwaltung über den in den Kontoeinstellungen erreichbaren Stripe-Kundenbereich angeboten werden.
- Kündigung und Widerruf sind verschiedene Erklärungen. Die Kündigung beendet das Abonnement für die Zukunft; Einzelheiten zum gesetzlichen Widerruf stehen in der Widerrufsbelehrung.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Kontaktwege aus dem Impressum bleiben zusätzlich nutzbar; für Verbraucher darf keine strengere Form als gesetzlich zulässig verlangt werden.
- Ein Upgrade kann nach der bei Auswahl angezeigten Regel sofort oder zum nächsten Zeitraum wirksam werden. Ein Downgrade wird grundsätzlich zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam. Preis, Anrechnung und Kontingentwirkung werden vor Bestätigung angezeigt.
- 【PRÜFEN: Vor B2C-Launch eine vollständige §-312k-konforme Kündigungsstrecke auf der Website – unabhängig von Login-Hürden und nicht nur als allgemeiner Portal-Link – sowie Bestätigung, Zeitstempel und dauerhaften Datenträger end-to-end testen.】
10. Widerrufsrecht von Verbrauchern
- Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Einzelheiten, Musterformular und Online-Funktion enthält die gesonderte Widerrufsbelehrung.
- Verlangt der Verbraucher, dass eine Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann im Widerrufsfall für die bis dahin vertragsgemäß erbrachte Leistung anteiliger Wertersatz geschuldet sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen oder bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten nur unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 bzw. 6 BGB vorzeitig erlöschen. Erforderliche ausdrückliche Zustimmungen und Kenntnisbestätigungen werden nicht durch eine allgemeine AGB-Zustimmung ersetzt.
- Für online geschlossene Fernabsatzverträge wird während der Widerrufsfrist eine hervorgehobene und leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB bereitgestellt.
- 【PRÜFEN: Vor Launch die rechtliche Qualifikation von Abonnement, einzelner Generierung und 3D-Auftrag sowie die dafür erforderlichen getrennten Zustimmungen, Vertragsbestätigungen, Wertersatzlogik und §-356a-Funktion anwaltlich prüfen und technisch umsetzen.】
11. Aufbewahrung und Folgen des Vertragsendes
- Bei aktivem Abonnement bleiben Referenzmedien und Ergebnisse nach der Produktkonfiguration abrufbar, bis sie vom Nutzer gelöscht werden oder ein anderer Löschgrund eintritt.
- Nach Ende des Abonnements werden diese Daten grundsätzlich 90 Tage aufbewahrt und danach gelöscht; sieben Tage vor der planmäßigen Löschung soll eine Warnung erfolgen. Im Free-Tier gilt grundsätzlich eine Aufbewahrung von 30 Tagen ab Erstellung.
- Nutzer sind dafür verantwortlich, benötigte Ergebnisse vor Fristablauf herunterzuladen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Sicherungen, Rechtsdurchsetzung und Betroffenenrechte können zu einer abweichenden oder eingeschränkten Speicherung führen; Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
- 【PRÜFEN: Warn- und Löschprozesse in Datenbank, Object Storage, Cache, externen Anbieterqueues und Backups vor Launch vollständig implementieren und testen.】
12. Rechte und Pflichten an Eingaben
- Nutzer behalten ihre Rechte an hochgeladenen Medien, Prompts, Marken und sonstigen Eingaben.
- Der Nutzer räumt Cinemura für die Vertragsdauer ein einfaches, weltweites, auf den Vertragszweck beschränktes Recht ein, Eingaben technisch zu vervielfältigen, zu übertragen, zu speichern, zu formatieren, durch beauftragte Dienstleister verarbeiten zu lassen und zur Erstellung sowie Bereitstellung der gewünschten Ergebnisse zu nutzen. Eine Nutzung für Werbung oder eigenes Modelltraining ist davon nicht umfasst.
- Der Nutzer sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen und sonstigen Rechtsgrundlagen verfügt und die Eingaben sowie deren Verarbeitung keine Rechte Dritter oder Gesetze verletzen. Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Eigentums-, Datenschutz- und Geheimhaltungsrechte.
- Bei personenbezogenen Daten Dritter erfüllt der Nutzer die ihm obliegenden Informations-, Rechtsgrundlagen- und Weisungspflichten. Unternehmer schließen erforderlichenfalls vor Upload einen Kunden-AVV mit Cinemura.
- Nach Vertragsende endet die Rechteeinräumung, soweit Verarbeitung nicht mehr für Löschung, Sicherung, gesetzliche Pflichten oder Rechtsdurchsetzung erforderlich ist.
13. Nutzung der Ergebnisse
- Soweit Cinemura übertragbare Rechte an einem Ergebnis erwirbt, räumt Cinemura dem Nutzer mit vertragsgemäßer Bereitstellung und – bei kostenpflichtigen Leistungen – vollständiger Zahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, das Ergebnis für private und kommerzielle Zwecke zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, vorzuführen, zu bearbeiten und in eigene Angebote einzubinden. Im Free-Tier bleibt ein vorgesehenes Wasserzeichen erhalten.
- Rein KI-generierte Bestandteile können nach geltendem Recht mangels persönlicher geistiger Schöpfung keinen oder nur eingeschränkten Urheberrechtsschutz genießen. Cinemura garantiert deshalb weder Schutzfähigkeit oder Exklusivität noch, dass ähnliche Ergebnisse nicht für andere entstehen.
- Die Rechteeinräumung umfasst keine Rechte an Eingaben oder Bestandteilen Dritter, die der Nutzer nicht besitzt. Nutzer müssen insbesondere abgebildete Personen, Marken, Gebäude, Musik, Stimmen und sonstige geschützte Elemente vor Veröffentlichung prüfen.
- Nutzer dürfen gesetzlich erforderliche oder technisch vorhandene Hinweise auf künstliche Erzeugung nicht rechtswidrig entfernen oder verschleiern. Cinemura darf zur gesetzlichen Compliance maschinenlesbare Metadaten und sichtbare Hinweise anbringen.
- 【PRÜFEN: Vor Launch die kommerziellen Output-Rechte und Einschränkungen sämtlicher eingesetzter fal.ai-, Seedance-, Tripo- und sonstiger Modellbedingungen dokumentieren; bei Widerspruch geht keine weitergehende Zusage an Nutzer in Produktion.】
14. Verbotene Nutzung
Nutzer dürfen den Dienst insbesondere nicht verwenden, um
- rechtswidrige, irreführende, betrügerische, verleumderische, diskriminierende, bedrohliche oder die Privatsphäre verletzende Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten,
- Personen ohne tragfähige Rechtsgrundlage abzubilden, zu imitieren oder in täuschende Zusammenhänge zu setzen,
- sexualisierte Inhalte mit Minderjährigen oder nicht einvernehmliche intime Darstellungen zu erstellen,
- Gewaltverherrlichung, Terrorismus, Menschenhandel oder sonstige Straftaten zu fördern,
- Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Eigentums- oder Geheimhaltungsrechte zu verletzen,
- Sicherheitsmaßnahmen, Budgetgrenzen, Wasserzeichen oder Herkunftskennzeichnungen unzulässig zu umgehen,
- Schadsoftware, automatisierte Überlastung, unbefugte Zugriffe, Reverse Engineering außerhalb gesetzlicher Erlaubnisse oder Weiterverkauf von Kontozugängen zu betreiben oder
- Ergebnisse als authentische Aufnahme, Vermessung, amtlichen Nachweis oder fachliche Planung auszugeben, wenn sie dies nicht sind.
15. Meldungen, Moderation und Maßnahmen
- Rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte können über die vorgesehene Meldefunktion oder die Kontaktadresse gemeldet werden. Eine Meldung soll den Inhalt eindeutig bezeichnen und nachvollziehbar begründen.
- Wir dürfen Inhalte und Konten bei konkreten Anhaltspunkten prüfen und verhältnismäßige Maßnahmen treffen, insbesondere die Sichtbarkeit beschränken, Inhalte entfernen, Generierungen stoppen, den Zugang vorübergehend sichern oder ein Konto sperren. Dabei berücksichtigen wir Schwere, Häufigkeit, Verschulden, Gefahren, betroffene Rechte und die berechtigten Interessen des Nutzers.
- Außer bei Gefahr im Verzug, zwingenden gesetzlichen Gründen oder einem Sicherheitsrisiko informieren wir den betroffenen Nutzer über wesentliche Maßnahmen und geben angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe. Offensichtlich unbegründete Meldungen führen nicht automatisch zu einer Maßnahme.
- Eine dauerhafte Kontokündigung durch Cinemura setzt einen wichtigen Grund oder eine wirksame ordentliche Kündigung voraus. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerer oder wiederholter Pflichtverletzung, rechtswidriger Nutzung, Zahlungsbetrug oder Gefährdung des Dienstes vorliegen. Soweit zumutbar, geht eine Abmahnung oder Abhilfefrist voraus.
- Gesetzliche Rechte auf Begründung, Beschwerde, gerichtlichen Rechtsschutz und Datenherausgabe bleiben unberührt.
16. Gesetzliche Mängelrechte
- Für Verbraucher gelten bei digitalen Produkten die gesetzlichen Rechte der §§ 327 ff. BGB. Ist der Dienst mangelhaft, kann der Verbraucher insbesondere Nacherfüllung verlangen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag beenden, den Preis mindern sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
- Wir dürfen die Nacherfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern. Die in Ziffer 6 beschriebenen typischen Eigenschaften generativer Systeme beseitigen keine objektiv oder subjektiv vereinbarte Anforderung und schränken zwingende Mängelrechte nicht ein.
- Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass der Unternehmer einen erkennbaren Mangel unverzüglich in Textform und nachvollziehbar beschreibt. Dies ist keine Ausschlussfrist für verborgene Mängel und lässt § 377 HGB, soweit anwendbar, sowie zwingendes Recht unberührt.
- Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform zugesagt wurden.
17. Haftung
- Cinemura haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Cinemura auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Cinemura.
- Gesetzliche Beweislastregeln werden nicht zum Nachteil des Nutzers verändert. Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere nach §§ 327 ff. BGB, bleiben unberührt.
- Die Hinweise zu generativen Abweichungen in Ziffer 6 definieren keine Haftungsfreizeichnung. Cinemura haftet nach den vorstehenden Regeln insbesondere dann, wenn eine vertraglich geschuldete Leistung aus einem von Cinemura zu vertretenden Grund nicht bereitgestellt wird.
18. Freistellung durch Unternehmer
- Ein Unternehmer stellt Cinemura von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Zusicherungen und Pflichten aus Ziffern 12 bis 14 beruhen. Die Freistellung umfasst notwendige und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
- Cinemura informiert den Unternehmer unverzüglich über den Anspruch und gibt ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung. Cinemura erkennt Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Unternehmers an und schließt keinen Vergleich zu dessen Lasten, es sei denn, dies ist zur Vermeidung unverhältnismäßiger Nachteile erforderlich.
- Die Freistellung gilt nicht, soweit Cinemura den Anspruch verursacht oder verschärft hat. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Ziffer nicht.
19. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und, soweit einschlägig, einem gesonderten Kunden-AVV.
- Parteien behandeln nicht offenkundige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten und erforderliche Offenlegungen gegenüber beruflich oder vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichteten Beratern bleiben möglich.
- Referenzmedien und Prompts werden nicht zu Werbezwecken oder für eigenes Modelltraining von Cinemura verwendet. Zusagen zu externen KI- und Modellanbietern gelten nur im Umfang der vor Launch verifizierten und dokumentierten Verträge.
20. Verbraucherstreitbeilegung
Cinemura ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach erfolgloser Beilegung einer konkreten Streitigkeit informieren wir Verbraucher nach § 37 VSBG in Textform über eine zuständige Stelle und unsere Teilnahmebereitschaft oder -pflicht. Die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform wurde am 20. Juli 2025 eingestellt.
21. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie ihnen nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzieht, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies gilt auch für Nutzer in den USA und anderen Vertriebsregionen.
- Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Cinemura. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; diese AGB begründen keinen ausschließlichen Gerichtsstand am Sitz von Cinemura.
22. Änderungen der AGB
- Änderungen für bestehende Verträge werden nur aus sachlichem Grund vorgenommen, insbesondere wegen geänderter Gesetze, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, Funktionen oder technischer Rahmenbedingungen. Das vertragliche Gleichgewicht darf nicht zum Nachteil des Nutzers verschoben und eine Hauptleistung oder ein vereinbarter Preis nicht über eine bloße Änderungsklausel grundlegend geändert werden.
- Über Änderungen informieren wir rechtzeitig und in Textform. Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, holen wir sie ausdrücklich ein. Schweigen gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die Mitteilung transparent über Bedeutung, Frist und Folgen sowie ein zumutbares Ablehnungs- oder Kündigungsrecht informiert.
- Für Verbraucher bleiben § 327r BGB und sonstige zwingende Rechte vorrangig.
23. Schlussbestimmungen
- Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit keine zwingend strengere Form gilt. Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsfunktionen sowie niedrigschwelligere Verbraucherrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.
- Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.
Stand: 【AUSFÜLLEN: Datum der Veröffentlichung】
Die deutsche Fassung ist maßgeblich. Die englische Fassung dient nur der Information.