Information zur Barrierefreiheit
Diese Information beschreibt, wie Cinemura die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum BFSG (BFSGV) für seine Dienstleistungen umsetzt. Sie ist für Verbraucher in barrierefreier Form zugänglich zu machen und während des Angebots der Dienstleistung aktuell zu halten.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Dienstleistung ist:
【AUSFÜLLEN: vollständige Firma】 UG (haftungsbeschränkt) i. G.
【AUSFÜLLEN: Straße und Hausnummer】
【AUSFÜLLEN: Postleitzahl und Ort】
Deutschland
E-Mail: 【AUSFÜLLEN: Kontakt-E-Mail-Adresse】
Telefon: 【AUSFÜLLEN: Telefonnummer】
Cinemura ermöglicht Verbrauchern über eine Marketing-Website, eine Web-App sowie Apps für iOS und Android den elektronischen Abschluss und die Verwaltung von Verträgen über einen digitalen Dienst. Die Information bezieht sich auf diese Websites, mobilen Apps, Anmelde-, Sicherheits-, Bestell- und Zahlungsfunktionen sowie die in Ziffer 2 beschriebenen Kernfunktionen.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von der Barrierefreiheitspflicht nach § 3 Abs. 1 BFSG ausgenommen. Ein Kleinstunternehmen beschäftigt weniger als zehn Personen und erzielt höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder hat eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro (§ 2 Nr. 17 BFSG).
【PRÜFEN: Vor Veröffentlichung Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme einschließlich verbundener Unternehmen nach der anwendbaren KMU-Methodik dokumentieren und feststellen, ob die Kleinstunternehmensausnahme greift. Unabhängig vom Ergebnis verfolgt Cinemura die nachfolgend beschriebenen Barrierefreiheitsziele; eine freiwillige Information darf nicht als ungeprüfte gesetzliche Konformität dargestellt werden.】
2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Mit Cinemura können Nutzer
- ein Konto erstellen und sich per E-Mail, Apple, Google oder Passkey anmelden,
- eigene Immobilienfotos und -videos als Referenzmedien auswählen und hochladen,
- per Texteingabe, Videolänge und Seitenverhältnis ein KI-generiertes Video beauftragen,
- einen vorhandenen Auftrag mit geändertem Prompt erneut generieren,
- aus mehreren Fotos eine interaktive 3D-Ansicht erstellen,
- Auftragsstatus und Budgets einsehen sowie Ergebnisse ansehen, herunterladen und teilen,
- Profil, Sprache, Darstellung, Sitzungen, Abonnement und Datenschutzfunktionen verwalten und
- kostenpflichtige Pakete über einen externen Stripe-Checkout bestellen und verwalten.
Der Dienst wird in deutscher und englischer Sprache und – soweit technisch vorgesehen – mit heller, dunkler oder systemabhängiger Darstellung angeboten. Die Paketdetails werden aus einer zentralen Konfiguration bereitgestellt.
3. Anwendbare Barrierefreiheitsanforderungen
Soweit Cinemura dem BFSG unterliegt, muss die Dienstleistung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Nach §§ 12 und 19 BFSGV müssen Informationen und Funktionen insbesondere wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein. Das gilt auch für Identifizierung, Authentifizierung, Sicherheit und Zahlung.
Als technische Prüfgrundlage werden die für den Dienst einschlägigen Anforderungen der BFSGV, die jeweils anwendbare Fassung von EN 301 549 und die darin referenzierten WCAG-Kriterien herangezogen. Der Verweis auf diese Standards ist keine Zertifizierung.
【PRÜFEN: Vor Veröffentlichung die aktuell im Amtsblatt der EU harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen sowie die für BFSG/BFSGV maßgebliche EN-301-549-Fassung amtlich feststellen; Versionsnummer und Prüfprofil hier ergänzen.】
4. Vorgesehene Umsetzung
Cinemura ist mit folgenden Barrierefreiheitsmerkmalen konzipiert:
- Wahrnehmbarkeit: semantische Überschriften und Beschriftungen, Textalternativen für funktionale Bilder, ausreichende Kontraste, skalierbarer Text, Informationen nicht ausschließlich durch Farbe sowie Untertitel oder Textalternativen für redaktionelle Audio-/Videoinhalte, soweit erforderlich.
- Bedienbarkeit: Tastaturbedienung im Web, sichtbarer Fokus, sinnvolle Fokusreihenfolge, ausreichend große Interaktionsflächen, keine Tastaturfallen, steuerbare oder reduzierte Bewegung und ausreichend Zeit für Eingaben.
- Verständlichkeit: klare deutsche und englische Bezeichnungen, konsistente Navigation, zugeordnete Formularlabels, hilfreiche Validierungs- und Fehlermeldungen sowie verständliche Hinweise zu Budget, Zahlung, Kündigung und Widerruf.
- Robustheit: standardkonforme Web-Semantik und native Bedienelemente, Statusmeldungen für assistive Technologien sowie Kompatibilitätsprüfungen mit aktuellen Browsern, Screenreadern und Betriebssystemhilfen.
- Identifizierung und Sicherheit: barrierearme Registrierung, Anmeldung, Passkeys, Sitzungsverwaltung und Kontolöschung; Sicherheitsanforderungen sollen keine unnötige Barriere schaffen.
- Bestellung und Zahlung: wahrnehmbare und bedienbare Preis-, Vertrags-, Checkout-, Kündigungs- und Widerrufsfunktionen einschließlich der externen Stripe-Oberfläche.
- Bewegung: Web und Apps berücksichtigen die Systemeinstellung zur Reduzierung von Bewegung; automatische Drehung im 3D-Viewer kann bei reduzierter Bewegung deaktiviert werden.
Diese Merkmale beschreiben das Soll-Konzept. Ob und in welchem Umfang sie in jeder ausgelieferten Oberfläche tatsächlich erfüllt sind, ergibt sich erst aus den Prüfungen nach Ziffer 5.
5. Konformitäts- und Prüfstatus
【PRÜFEN: Vor Veröffentlichung vollständige manuelle und automatisierte Prüfungen der Marketing-Website, Web-App, iOS-App, Android-App und sämtlicher externer Vertragsstrecken durchführen. Mindestens erforderlich sind Tastatur- und Fokusprüfung, Screenreader-Prüfung, Zoom/Reflow, Kontrast, Formulare/Fehler, reduzierte Bewegung, Touch-Ziele, Untertitel/Textalternativen, Passkey/OAuth, Stripe Checkout/Portal sowie Kündigungs- und Widerrufsfunktion. Ergebnisse, Testdatum, Versionen und Hilfsmittel dokumentieren.】
Aktueller Konformitätsstatus: 【AUSFÜLLEN: nach abgeschlossenem Audit „vereinbar“, „teilweise vereinbar“ oder „nicht vereinbar“ samt nachvollziehbarer Begründung】
Bewertungsmethode: 【AUSFÜLLEN: Selbstbewertung und/oder externe Bewertung, geprüfte Versionen, Datum und Prüfstelle】
Bekannte nicht barrierefreie Inhalte oder Funktionen: 【AUSFÜLLEN: vollständige Liste mit betroffener Funktion, Barriere, Grund, zugänglicher Alternative und geplantem Behebungsdatum; falls keine, nur nach dokumentiertem Audit „keine bekannt“】
Besonders zu prüfen sind:
- interaktive 3D-Modelle und AR-Funktionen, die nicht alle räumlichen Informationen nichtvisuell vermitteln können,
- von Nutzern hochgeladene oder KI-generierte Bild-, Audio- und Videoinhalte, für die nicht automatisch geeignete Alternativen vorliegen,
- externe Apple-, Google- und Stripe-Oberflächen sowie Betriebssystemdialoge, die Cinemura nicht vollständig kontrolliert, und
- laufende Fortschritts-, Budget- und Statusanzeigen.
Inhalte Dritter sind nur dann vom BFSG ausgenommen, wenn Cinemura sie weder finanziert oder entwickelt noch kontrolliert. Diese Ausnahme wird nicht pauschal auf eingebundene Auftrags- oder Zahlungsstrecken angewendet.
6. Bedienung und zugängliche Alternativen
Die wesentlichen Funktionen werden über beschriftete Bedienelemente und nachvollziehbare Schritte angeboten. Für rein visuelle Funktionen wie 3D-Drehung wird mindestens eine textlich bedienbare oder supportgestützte Alternative bereitgestellt, soweit dies für den Vertragsabschluss oder die Nutzung einer wesentlichen Leistung erforderlich ist.
【PRÜFEN: Vor Launch für jede nicht vollständig zugängliche Kernfunktion eine gleichwertige, zumutbare Alternative festlegen und testen. Eine bloße Support-E-Mail genügt nicht, wenn der eigentliche elektronische Vertragsschluss oder die Kernleistung dadurch nicht selbständig nutzbar ist.】
7. Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, Informationen in einem anderen Format benötigen oder eine zugängliche Alternative anfragen möchten, kontaktieren Sie uns:
E-Mail: 【AUSFÜLLEN: E-Mail-Adresse für Barrierefreiheitsfeedback】
Telefon oder anderer zugänglicher Kontaktweg: 【AUSFÜLLEN: Telefonnummer oder barrierefreier Kontaktweg】
Bitte nennen Sie nach Möglichkeit die betroffene Plattform, Seite oder Funktion, die verwendete Version und das eingesetzte Hilfsmittel. Diese Angaben sind freiwillig. Wir bestätigen den Eingang und antworten innerhalb von 【AUSFÜLLEN: angemessene Bearbeitungsfrist】.
8. Marktüberwachung und Rechte von Verbrauchern
Verbraucher können nach § 32 BFSG bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde ein Verfahren beantragen, wenn sie geltend machen, dass ein Verstoß gegen BFSG oder BFSGV die Nutzung der Dienstleistung verhindert oder einschränkt.
Zuständige gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website: https://www.mlbf-barrierefrei.de/
Die vorstehenden Kontaktdaten wurden am 2. September 2026 gegen die offizielle MLBF-Kontaktseite verifiziert. 【PRÜFEN: Kontaktdaten und konkrete Zuständigkeit unmittelbar vor Veröffentlichung erneut auf der offiziellen MLBF-Website verifizieren.】
9. Aktualisierung dieser Information
Diese Information wird bei wesentlichen Änderungen des Dienstes, der festgestellten Barrieren oder der Rechts- und Normenlage aktualisiert. Der Anbieter bewahrt die jeweils aktuelle Information so lange auf, wie die Dienstleistung angeboten oder erbracht wird.
Erstellt am: 【AUSFÜLLEN: Datum der ersten Erstellung】
Zuletzt geprüft am: 【AUSFÜLLEN: Datum der letzten Prüfung】
Stand: 【AUSFÜLLEN: Datum der Veröffentlichung】
Die deutsche Fassung ist maßgeblich. Die englische Fassung dient nur der Information.